Ein echtes Highlight für Tech-Taucher befindet sich im Kvarner-Kanal, nur 800 Meter von der Anlegestelle in Brestova entfernt, von wo aus Reisende per Autofähre auf die Insel Cres gelangen: Das Torpedoboot TA 36. Es steht aufrecht auf dem 65 Meter tiefen Sandgrund und wurde erst vor einigen Jahren von kroatischen Wracktauchern entdeckt. Wegen der erheblichen Tiefe sollten nur sehr routinierte Taucher, die schon zahlreiche Logbucheinträge vorweisen können, hier tauchen gehen.
Wenige Monate nach dem Stapellauf im nahe gelegenen Rijeka wurde der ursprünglich italienische Zerstörer Anfang 1944 in deutschen Dienst gestellt. Die Kriegsmarine nannte das als Stella Polare bekannte Schiff fortan TA 36 (das Kürzel steht für Torpedoboot Ausland).
Am 18. März 1944 - das Torpedoboot war als Geleitschutz für ein Minenlege-Kommando im Einsatz - machte der Kapitän einen fatalen Navigationsfehler und das Schiff lief auf eine eigene Mine auf. Bei der heftigen Explosion wurde das Kriegsschiff in zwei Teile gerissen. 46 Seeleute starben und der Kapitän, der seinen Navigationsfehler nach dem Unglück übrigens zu vertuschen versuchte, erlitt schwere Verletzungen.
Das lange Zeit unentdeckte Wrack ist wegen der maximalen Tiefe und den vergleichsweise seltenen Besuchen von Tauchern in sehr gutem Zustand. Lediglich der abgesprengte Bug liegt rund 150 Meter vom übrigen Schiff entfernt.
Gut erhalten sind der auf etwa 40 Metern Tiefe beginnende Mast sowie Schornstein und Kommandobrücke der Stella Polare, die als TA 36 in der Kvarner-Bucht unterging. Imponierend sind die völlig intakten Kanonen des Kriegsschiffes. Mögliche Gefahrenquellen für Taucher stellen neben der Tiefe und der je nach Wetterlage gelegentlich mäßigen Sicht allerdings die verloren gegangenen Fischernetze dar, die den Rumpf an mehreren Stellen bedecken.
Nachdem im Jahr 2001 Treibstoff aus einem der Tanks im Bug ausgetreten war, versiegelten Marine-Taucher die beschädigten Teile mit Beton.
Das Wrack der Stella Polare (TA 36) steht unter besonderem Schutz und darf von Tauchern nur mit Ausnahmegenehmigung angefahren werden.